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Dokumente, die bei der Beantragung eines armenischen e-Visums vorgelegt werden müssen

Armenien, ein Land zwischen Asien und Europa, zieht dank seiner malerischen Landschaften und seines reichen kulturellen und historischen Erbes immer mehr Reisende an. Um dieses wunderschöne Land zu besuchen, benötigen die meisten ausländischen Staatsbürger ein Visum. Glücklicherweise bietet Armenien jetzt das e-Visum an, ein Online-System, mit dem Sie einfach und schnell ein elektronisches Visum beantragen können.

Bevor Sie Ihren Antrag auf ein armenisches e-Visum einreichen, müssen Sie unbedingt alle notwendigen Dokumente vorbereiten. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, welche Dokumente Sie bei der Beantragung eines armenischen e-Visums vorlegen müssen.

Wissenswertes über das armenische e-Visum

Das armenische e-Visum ermöglicht Besuchern einen Aufenthalt in Armenien von bis zu 21 oder 120 Tagen, abhängig von der Art des gewählten Visums. Diese Visa sind gültig für einen Touristen- oder Geschäftsaufenthalt oder um Freunde und Familienmitglieder zu besuchen. Antragsteller für ein armenisches e-Visum müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ansonsten müssen sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten vertreten werden.

Voraussetzungen für die Beantragung eines armenischen e-Visums

Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Gültiger Reisepass : Ihr Reisepass muss noch mindestens 3 Monate nach dem Datum der Ausreise aus Armenien gültig sein. Antragsteller müssen außerdem eine Kopie der Seiten des Reisepasses mit persönlichen Informationen und der Reisepassnummer vorlegen.
  2. Aktuelle Fotografie : Sie müssen ein aktuelles Passfoto vorlegen, das den Anforderungen der armenischen Regierung entspricht. Das Foto muss in Farbe und vor einem weißen Hintergrund aufgenommen sein, ohne Brille oder Kopfbedeckung (außer in Fällen, in denen dies Teil der kulturellen oder religiösen Kleidung ist). Das Gesicht muss deutlich sichtbar und neutral sein.
  3. Gültige E-Mail : Da es sich um ein elektronisches Visum handelt, wird der gesamte Schriftverkehr per E-Mail abgewickelt. Achten Sie also darauf, dass Sie bei der Beantragung des e-Visums eine korrekte E-Mail-Adresse angeben.
  4. Online-Zahlungsmittel : Die Zahlung der Gebühr für den e-Visa-Antrag erfolgt online, wenn Sie den Antrag einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie eine gültige Kreditkarte haben, um diese Zahlung zu tätigen.

Die für den Antrag auf ein armenisches e-Visum erforderlichen Dokumente

1. Digitale Kopie des Reisepasses

Das erste Dokument, das Sie vorbereiten müssen, ist eine digitale Kopie Ihres Reisepasses. Sie müssen diese Kopie hochladen, wenn Sie Ihren Antrag online einreichen. Achten Sie darauf, dass die folgenden Informationen deutlich sichtbar sind:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Geburtsort
  • Datum der Ausstellung und des Ablaufs der Gültigkeit des Reisepasses
  • Nummer des Reisepasses
  • Fotografie

2. Aktuelle Fotografie in digitalem Format

Wie bereits erwähnt, müssen Sie ein aktuelles Foto vorlegen, das den für ein armenisches Visum erforderlichen Standards entspricht. Achten Sie darauf, dass das Foto eingescannt oder mit einer Digitalkamera aufgenommen wurde, da es bei der Beantragung auch hochgeladen werden muss.

3. Bestätigung der Reiseroute (falls erforderlich)

Bei einigen Nationalitäten kann eine Bestätigung der Reiseroute verlangt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Reservierung für einen Hin- und Rückflug oder ein elektronisches Ticket, das Ihr Ein- und Ausreisedatum in Armenien bestätigt. Wenden Sie sich an die armenische Botschaft oder das armenische Konsulat in Ihrem Land, um zu prüfen, ob Sie dieses Dokument vorlegen müssen.

4. Nachweis der Unterkunft (falls erforderlich)

In einigen Fällen ist es auch erforderlich, einen Nachweis über die Unterkunft in Armenien vorzulegen. Dies kann eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben eines Gastgebers oder ein Beleg für die Buchung einer Kurzzeitunterkunft sein. Auch hier ist es ratsam, sich vor der Antragstellung bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.